Hier erhaltet Ihr Antworten auf die häufigsten Fragen
Im Durchschnitt dauert es ca. drei bis vier Monate, bis du deinen Führerschein in den Händen halten kannst. Allerdings ist die Dauer der Ausbildung stark vom eigenen Engagement und der Zeit abhängig. Dabei muss auch beachtet werden, dass es etwa vier bis sechs Wochen dauert, bis der Führerscheinantrag bearbeitet ist, vorher kann keine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Da der TÜV eine Meldefrist von zwei Wochen für die praktische Prüfung vorgibt, liegt mindestens dieser Zeitraum zwischen den beiden Prüfungen.
Für fast alle Ausbildungsklassen sind zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben, dabei handelt es sich um fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Die übrigen Fahrstunden bis zur Prüfung sind Übungsstunden, deren Anzahl resultiert vornehmlich aus persönlichem Talent und Einsatz sowie den vorhandenen Vorkenntnissen.
Sonderfahrten | Rechtsstand: 19.01.2013 | |||
beantragte Klasse | Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten | Praktische Prüfung | ||
Überland | Autobahn | Dunkelheit | Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke | |
AM | entfällt | entfällt | entfällt | 45 Minuten, überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften |
A1 | 5 | 4 | 3 | 45 Minuten, igO, agO, AB1 |
A22 | 5 | 4 | 3 | 603 Minuten, igO, agO, AB1 |
A2 | 5 | 4 | 3 | 604 Minuten, igO, agO, AB1 |
B | 5 | 4 | 3 | 45 Minuten, igO, agO, AB1 |
BE | 3 | 1 | 1 | |
C1 | 3 | 1 | 1 | 75 Minuten, igO, agO, AB1 |
C1E | 3 | 1 | 1 | |
C (B auf C) | 5 | 2 | 3 | |
C (C1 auf C) | 3 | 1 | 1 | |
CE (C auf CE) | 5 | 2 | 3 |
- igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
- Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Dieser Frage ist sehr schwierig zu beantworten. Die Gesamtkosten variieren aufgrund der individuellen Anzahl an Übungsstunden
Es ist jederzeit möglich, mit dem theoretischen Unterricht anzufangen. Voraussetzung ist jedoch ein Ausbildungsvertrag mit unserer Fahrschule. Selbstverständlich ist es kein Problem, sich anzumelden und direkt am gleichen Tag, am Unterricht teilzunehmen.
Eine regelmäßige Teilnahme am theoretischen Unterricht ist natürlich gut und sinnvoll, allerdings zeitlich nicht immer einzurichten. Daher ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedes Thema zu absolvieren. Vorgeschrieben ist lediglich die Teilnahme am theoretischen Mindestunterricht
Die bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss dann auch die praktische Prüfung positiv absolviert werden. Sollte das aus den unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, ist das auch kein Problem, der Führerschein muss erneut beantragt werden. Hierfür fallen erneut die Bearbeitungsgebühren des Straßenverkehrsamts an.
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen 30 Fragen beantwortet werden und es dürfen maximal zehn Fehlerpunkte gemacht werden. Allerdings gilt bei zwei falsch beantworteten Fragen mit je 5 Fehlerpunkten die theoretische Prüfung als nicht bestanden. Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind 20 Fragen zu beantworten und es sind höchstens sechs Fehlerpunkte erlaubt.
Nachdem die theoretischen Pflichtstunden absolviert wurden und der Vortest erfolgreich abgelegt wurde, erhalten Sie in der Fahrschule Ihre Ausbildungsbescheinigung. Damit steht der theoretischen Prüfung nichts mehr im Weg
Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung. Da der TÜV eine zweiwöchige Meldefrist für die Termine der praktischen Prüfung hat, liegen daher mindestens vierzehn Tage zwischen den beiden Prüfungen.
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