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Hier erhaltet Ihr Antworten auf die häufigsten Fragen

Im Durchschnitt dauert es ca. drei bis vier Monate, bis du deinen Führerschein in den Händen halten kannst. Allerdings ist die Dauer der Ausbildung stark vom eigenen Engagement und der Zeit abhängig. Dabei muss auch beachtet werden, dass es etwa vier bis sechs Wochen dauert, bis der Führerscheinantrag bearbeitet ist, vorher kann keine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Da der TÜV eine Meldefrist von zwei Wochen für die praktische Prüfung vorgibt, liegt mindestens dieser Zeitraum zwischen den beiden Prüfungen.

Für fast alle Ausbildungsklassen sind zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben, dabei handelt es sich um fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Die übrigen Fahrstunden bis zur Prüfung sind Übungsstunden, deren Anzahl resultiert vornehmlich aus persönlichem Talent und Einsatz sowie den vorhandenen Vorkenntnissen.

Sonderfahrten Rechtsstand: 19.01.2013
beantragte Klasse Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten Praktische Prüfung
Überland Autobahn Dunkelheit Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke
AM entfällt entfällt entfällt 45 Minuten, überwiegend innerhalb
geschlossener Ortschaften
A1 5 4 3 45 Minuten,
igO, agO, AB1
A22 5 4 3 603 Minuten,
igO, agO, AB1
A2 5 4 3 604 Minuten,
igO, agO, AB1
B 5 4 3 45 Minuten,
igO, agO, AB1
BE 3 1 1
C1 3 1 1 75 Minuten,
igO, agO, AB1
C1E 3 1 1
C (B auf C) 5 2 3
C (C1 auf C) 3 1 1
CE (C auf CE) 5 2 3
  1. igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
  2. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
    • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
    • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
  3. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
  4. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Dieser Frage ist sehr schwierig zu beantworten. Die Gesamtkosten variieren aufgrund der individuellen Anzahl an Übungsstunden

Es ist jederzeit möglich, mit dem theoretischen Unterricht anzufangen. Voraussetzung ist jedoch ein Ausbildungsvertrag mit unserer Fahrschule. Selbstverständlich ist es kein Problem, sich anzumelden und direkt am gleichen Tag, am Unterricht teilzunehmen.

Eine regelmäßige Teilnahme am theoretischen Unterricht ist natürlich gut und sinnvoll, allerdings zeitlich nicht immer einzurichten. Daher ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedes Thema zu absolvieren. Vorgeschrieben ist lediglich die Teilnahme am theoretischen Mindestunterricht

Die bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss dann auch die praktische Prüfung positiv absolviert werden. Sollte das aus den unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, ist das auch kein Problem, der Führerschein muss erneut beantragt werden. Hierfür fallen erneut die Bearbeitungsgebühren des Straßenverkehrsamts an.

Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen 30 Fragen beantwortet werden und es dürfen maximal zehn Fehlerpunkte gemacht werden. Allerdings gilt bei zwei falsch beantworteten Fragen mit je 5 Fehlerpunkten die theoretische Prüfung als nicht bestanden. Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind 20 Fragen zu beantworten und es sind höchstens sechs Fehlerpunkte erlaubt.

Nachdem die theoretischen Pflichtstunden absolviert wurden und der Vortest erfolgreich abgelegt wurde, erhalten Sie in der Fahrschule Ihre Ausbildungsbescheinigung. Damit steht der theoretischen Prüfung nichts mehr im Weg

Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung. Da der TÜV eine zweiwöchige Meldefrist für die Termine der praktischen Prüfung hat, liegen daher mindestens vierzehn Tage zwischen den beiden Prüfungen.

Noch Fragen?

Ruft uns direkt an unter 0171 – 832 63 88 oder schreibt uns eine E-Mail unter info@fahrschule-bloesch.de

Anmeldung und Unterricht

Anmeldung

Nach Terminvereinbarung; Mittwochs von 18:00 bis 18:30 Uhr
telefonisch unter 0171 83 26 388
oder online https://fahrschule-bloesch.de/anmeldung/

Unterricht

Montag 18:00 Klassenspezifischer Unterricht 

(nur nach Absprache)

Unterricht alle Klassen

Mittwoch 18:30 – 21:30

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