Wir bieten Dir eine zuverlässige und kompetente Ausbildung in den gängigsten Klassen.
Führerschein-Klasse B
Mindestalter : 18 Jahre. 17 Jahre beim begleiten Fahren (BF17)
Voraussetzungen : keine
Führerschein Klasse B
Fahrzeug:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs bei der Anhängerregelung. Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Führerschein-Klasse BE
Mindestalter : 18 Jahre. 17 Jahre beim begleiten Fahren (BF17)
Voraussetzungen : Führerschein Klasse B
Führerschein Klasse BE
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung: Vorbesitz: B. Keine Theorieprüfung erforderlich praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: vgl. Klasse B
Schlüsselzahl B96
Mindestalter : 18 Jahre. 17 Jahre beim begleiten Fahren (BF17)
Voraussetzungen : Führerschein Klasse B
Schlüsselzahl B96
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
Führerschein-Klasse C1
Führerschein Klasse C1
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: –
(die Klasse AM und L sin in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Führerschein-Klasse C1E
Führerschein Klasse C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anänger über 3,5 t zG.
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12
Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich
Eingeschlossene Klasse: BE, bei Besitz von D1: D1E
Mindestalter: 18
Führerschein-Klasse C
Führerschein Klasse C
Fahrzeug:
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung: Vorbesitz: B. Einschluss: C1
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer ?spezifischen Berufsausbildung?
Führerschein-Klasse CE
Führerschein Klasse CE
Fahrzeug:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung: Vorbesitz: C. Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfbescheinigung Mofa
Führerschein Klasse Mofa
gültig für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit
auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein (ab 16 Jahre).
Alter: ab 15 Jahren
Führerschein-Klasse AM
Führerschein Klasse AM
gültig für
Alter:
Führerschein-Klasse A1
Führerschein Klasse A1
Fahrzeug:
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt. Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Führerschein-Klasse A2
Führerschein Klasse A2
Fahrzeug:
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Führerschein-Klasse A
Führerschein Klasse A
Fahrzeug:
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“. 21 Jahre für Trikes. 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Anhängerführerschein: welche ist der richtige für mich?
Gib hier einfach die zulässige Gesamtmasse Deines Zugfahrzeugs und Deines Anhängers ein und Du erfährst welcher Führerschein der Richtige für Dich ist.